In einigen Regionen unseres Landes herscht Unsicherheit gegenüber der Einführung des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche. am 01.05.10 ist die Novellierung des Bundes-Zentralregistergesetzes in Kraft getreten, die in § 30 c BZRG ein erweitertes Führungszeugnis einführt. Dieses können auch Ehrenamtliche in der Jugendhilfe erhalten. Die Änderung regelt jedoch nicht, wer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss. Es gilt nach wie vor der der §72a SGB VIII, wonach ein Führungszeugnis ausschließlich für Beschäftigte Pflicht ist, für Ehrenamtliche gibt es diese Pflicht nicht. Dass BMFSFJ hat sich auf Anfrage der AEJ e.V. nun schriftlich ausführlich zu seiner Rechtsauffassung des § 72 a KJHG in Hinblick auf eine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche geäußert. Nach Auffassung des BMFSFJ besteht keine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche. Dies bestätigt auch die Rechtsauffassung von Verbänden wie u.a. dem Bundesjugendring. Allerdings weist das Bundesministerium darauf hin, dass eine Einführung von Führungszeugnissen auch für Ehrenamtliche derzeit geprüft wird.
Bundesministerium zu 72 a und Ehrenamt
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) unterstützt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder in ihrem Anliegen, mehr Möglichkeiten für das Engagement junger Menschen in Form von freiwilligem Dienst in der Gesellschaft zu schaffen.
Dabei spricht sich die aej für das Verbessern, Stärken und Ausweiten von Freiwilligendiensten und gegen die von Bundesministerin Schröder vorgeschlagene Schaffung eines neuen Freiwilligen Zivildienstes aus. „Ein deutlich besser ausgestatteter Freiwilliger Zivildienst gefährdet die bewährten Jugendfreiwilligendienste massiv“, sagt Mike Corsa, Generalsekretär der aej: „Freiwilligendienste sind und bleiben Ausdruck zivilgesellschaftlichen Handelns. Deshalb steht ihr offensiver Ausbau für uns an erster Stelle. Der Aufbau von Parallelstrukturen ist dabei nicht hilfreich.“
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr und die Friedensdienste seien erfolgreiche Angebote, die sich großer Beliebtheit bei jungen Menschen erfreuen. Derzeit gibt es bei der aej in Kooperation mit der Diakonie ca. 7000 Freiwilligenplätze im In- und Ausland. Die evangelischen Träger haben gemeinsam mit den anderen Trägerverbänden im FSJ deutlich gemacht, dass ein deutlicher Ausbau der Jugendfreiwilligendienste auf bis zu 60.000 Plätze bei einer entsprechenden finanziellen Förderung möglich ist. „Wir können heute den Bedarf von jungen Menschen überhaupt nicht decken. Eine Ausweitung wäre sofort machbar, wenn die notwendigen Finanzen zur Verfügung ständen“, so Corsa.
Die aej erwartet, dass das Bundesfamilienministerium nun schnell auf die Träger der Freiwilligendienste zugeht.
Hannover, 25. August 2010
Internet: www.evangelische-jugend.de
Im November erschien die Broschüre zur Umsetzung des Schutzauftrages der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs“, die sich an alle Mitarbeitenden in der Landeskirche richtet.
Mit der Konkretisierung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch die §§ 8a und 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG-SGB VIII) bestand die Notwendigkeit, auch in der Kinder- und Jugendarbeit unserer Landeskirche eine Richtlinie zur Prävention und dem Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu schaffen.
Die Broschüre enthält alle notwendige Informationen zum Erkennen von Gefährdungssituationen sowie den in unserer Landeskirche verbindlichen Handlungsablauf bei akuten Gefährdungen. Über die Vielzahl ihrer Partner bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages informiert die Handreichung gleichermaßen wie über einschlägige rechtliche Bestimmungen.
Die Broschüre kann für kirchliche Mitarbeitende über das Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bezogen werden.
Broschüre zum Download (PDF)
Die Kirchen in MV informieren mit einem Flyer zum Religionsunterricht. „Wer auf den Weltmeeren des Lebens Ziele in den Blick nimmt, braucht Orientierungspunkte wie die Leuchtfeuer an unserer Küste. Stürmische Zeiten im Leben brauchen besonderes Navigationsgeschick, um das eigene Boot sicher durch die Brandung zu steuern. Religionsunterricht will Halt geben und gleichzeitig mutig und gespannt machen, auf die offene See hinauszufahren! Der Religionsunterricht bietet: Die Freiheit zu glauben. Das Recht zu wissen.“ – Der gesamte Flyer ist hier downloadbar: Religionsunterricht in Mecklenburg-Vorpommern